Gabelstapler gehören zu den Flurfördergeräten, Fördermittel für horizontalen Transport von Gütern, die zu ebener Erde eingesetzt werden. Der Gabelstapler ist der bekannteste Vertreter. Zu den Flurfördergeräten gehören aber auch Hubwagen, gleisgebundene Flurförderzeuge (zum Beispiel Loren) und spurgeführte (das heißt, fahrerlose) Transportsysteme. Die Geräte unterscheiden sich auch jeweils durch die Antriebstechnik und Beförderungstechnik.

Der Verein Deutscher Ingenieure unterteilt Flurförderzeuge in sieben Gruppen:

  • Handgeräte (insbesondere Hubwagen)
  • Benzin- und Treibgasgeräte
  • Dieselfahrzeuge
  • Elektro-Geh-Geräte
  • Elektro-Stand-Geräte
  • Elektro-Fahrersitz-Geräte

Neben Hubgeräten werden sehr oft Gabelstapler mit Fahrersitz eingesetzt. Bei diesen kann grundsätzlich zwischen vier Hauptgruppen unterschieden werden:

  • Frontgabelstapler: Stapler, die ihre Last frontal aufnehmen, absetzen und freitragend befördern.
  • Schubmaststapler: Last wird frontal aufgenommen und abgesetzt; aber (auch teilweise) innerhalb der Radbasis (zwischen den Rädern) befördert.
  • Vierwege-Gabelstapler: Last wird frontal aufgenommen und abgesetzt. Die Last wird innerhalb der Radbasis befördert. Die Fahrtrichtung kann im Stand um 90 Grad geändert werden.
  • Quergabelstapler bzw. Quersitzstapler: Last wird seitlich aufgenommen und abgesetzt, aber innerhalb der Radbasis befördert.

Staplerschein erwerben

Der Einsatz von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen ist nicht ganz ungefährlich. Deswegen dürfen diese ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Von der DGUV ( Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist deswegen eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vorgeschrieben. In Lehrgängen lernen die zukünftigen Staplerfahrer, die Geräte zu beherrschen, damit verbundene Gefährdungen für sich und andere richtig einzuschätzen und Unfälle zu vermeiden.

Das Aufgabengebiet von Staplerfahrern

Staplerfahrer müssen heutzutage auch immer mehr Aufgaben übernehmen, die über Be- und Entladen oder Umlagerungen hinausgehen, da mittlerweile Lagerprozesse immer stärker IT-gestützt sind. Auf der anderen Seite kann das den Job auch erleichtern – beispielsweise dann, wenn das System genau vorgibt, welche Paletten an welchen Platz gebracht werden müssen. Dazu werden in größeren Unternehmen verstärkt fahrerlose Systeme eingesetzt.

Flurfördermittel-Prüfungen in Lager und Industrie

Um eine hohe Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sind Unternehmen, die Flurfördermittel einsetzen, dazu verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen.
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Gabelstaplern
Die UVV-Prüfung (bzw. Staplerprüfung nach FEM 4.004) muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn das Unternehmen Gabelstapler oder Flurförderzeuge ohne gültige Prüfung einsetzt, geht der Versicherungsschutz verloren. Mit den UVV-Prüfungen wird dazu auch der jeweilige Betriebszustand von Gas-, Elektro- und Dieselstapler geprüft.

Bei Gabelstaplern mit Flüssiggasmotor ist nach der DGUV Vorschrift 79 dazu eine regelmäßige, mindestens halbjährliche CO-Abgasuntersuchung Pflicht. Das wiederum geht auch mit der Prüfung von eingesetzten Gasanlagen einher. Hierzu gehören z.B. Sichtprüfungen der Systeme, ein Befestigungscheck der Bestandteile, Funktionstests und oder auch die Dichtheitsprüfung der Gasanlage.

Einsatz von Staplern auf öffentlichen Betriebs- oder Werksgeländen

Wird der Stapler nicht nur in einer Halle eingesetzt, sondern auch auf einem öffentlich zugänglichen Werksgelände,  ist eine auf die Geräte bezogene behördliche Erlaubnis gemäß StVO bzw. eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung gemäß StVZO erforderlich. Diese Genehmigung muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Geräte müssen mit einer Zusatzausrüstung gemäß StVZO ausgerüstet sein. Die Genehmigung für die Nutzung auf dem Betriebsgelände hat eine begrenzte Gültigkeit und gilt nur für einen festgelegten Bereich. Es ist möglich, diese bei den Behörden zu verlängern. Nötig sind dazu auch eine Haftpflichtversicherung.

Der Einsatz von Gabelstaplern im Lager