Regeln für Lager mit Gefahrgut
Waren, die beim Transport für Menschen oder Umwelt gefährlich sein können, werden als Gefahrgüter klassifiziert. Dazu gehören Stoffe oder Gemische, die leicht entzündbar, brennbar, giftig, reizend oder sonstwie gefährlich sind – zum Beispiel, indem sie Krebs erregen können.
Für die Lagerung und den Transport gibt es deswegen einzelne Gefahrgutverordnungen, die den nationalen und internationalen Transport regeln. Dazu gehören Gefahrgutverordnungen für den Transport über See (GGVSee), Straße (GGVS), Eisenbahn (GGVE) und Binnenschifffahrt (GGVBinSch). In diesen Verordnungen wird genau definiert, welche Waren, Stoffe und Gemische dem Gefahrgut zugeordnet werden.
Gefahrgutklassen
Sowohl national als auch international werden neun Gefahrgutklassen unterschieden:
Klasse 1: Explosive Stoffe
Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 6: Giftige Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Gefahrgüter dürfen nur in entsprechenden Gefahrgutlagern aufbewahrt werden. Dazu sind an allen Eingängen Warntafeln und Verbotsschilder (wie zum Beispiel Rauchen verboten, Brandgefahr o.ä.) anzubringen. DieFußböden dürfen nicht durchlässig sein, damit Flüssigkeiten nicht in den Boden gelangen können. Die genauen Vorschriften hängen von den jeweiligen gelagerten Waren ab. Dazu gehören nicht nur Chemikalien, sondern auch bestimmte Batterien, Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel und vieles mehr.
Die Waren sind mit Gefahrzetteln zu kennzeichnen. Dabei handelt es sich um Quadrate mit bestimmten, fest definierten Farben und Piktogrammen. LKWs, die Gefahrgut transportieren, müssen entsprechend mit Warntafeln gekennzeichnet sein.
Die folgenden Gesetze enthalten detaillierte Vorschriften für Gefahrgutlager:
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gefahrgutverordnungen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb)
Weitere Informationen in der Datenbank GEFAHRGUT
Die Datenbank GEFAHRGUT ist ein Service der Bundesrepublik Deutschland für Unternehmen und Behörden. Hier gibt es Informationen zum Planen, Durchführen und Kontollieren von Gefahrguttransporten:
www.dgg.bam.de/de/index.htm