Die Steuerkiste des Finanzamtes ist für viele Arbeitnehmer ein Buch mit sieben Siegeln. Doch es lohnt sich, die Zeit dafür aufzuwenden. Denn so können Sie eine erhebliche Summe zurückbekommen. Und es ist auch nicht so schwer, wie immer angenommen wird – es liegt sogar eine Anleitung bei.
Steuererklärung leicht gemacht
Auf der vorderen Seite der Steuererklärung werden Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Identifikationsnummer abgefragt. Des Weiteren möchte das Finanzamt auch Ihre Kontonummer wissen, damit Ihnen die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden können. Auf der ersten Innenseite tragen Sie ein, welche unterschiedlichen Anlagen Sie beifügen. Direkt danach schließen sich die Sonderausgaben sowie die Spendenbereitschaft an. Die Außergewöhnlichen Belastungen folgen im nächsten Abschnitt, wobei es erst um die Aufwendungen für die Pflege einer behinderten Person geht. Andere außergewöhnliche Belastungen sind beispielsweise Krankheitskosten wie Zahnarztkosten, welche nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Die Anlagebögen zur Steuererklärung
Die Anlage N
Die Anlage N gilt für alle Arbeitnehmer, welche eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Jeder Arbeitnehmer muss eine eigene Anlage N ausfüllen. Hier müssen Sie alle Daten aus der elektronischen Steuerkarte in die Anlage N übertragen. Sind Sie steuerbegünstigt, so müssen Sie diese Bezüge ebenfalls eintragen. Hatten Sie während des vergangenen Jahres andere Einnahmen wie Kurzarbeitergeld oder Einnahmen aus Hartz IV, so werden diese in den unteren Teil der ersten Seite eingetragen. Im Innenteil der Anlage N können Sie alle Werbungskosten sowie Ihre Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit eintragen. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, so müssen Sie Ihre Werbungskosten auf einem gesonderten Blatt deklarieren. Die Mehraufwendungen, welche für Ihre Tätigkeit angefallen sind, können Sie im nächsten Abschnitt eintragen.
Die Anlagen KAP, V, G, S und R
Die Steuererklärung enthält weitere Anlagen wie die Anlage KAP für Ihre gesonderten Kapitaleinnahmen wie Aktiengewinne oder Dividende. Hierin tragen Sie alle zusätzlichen Einkünfte ein. Für Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung müssen Sie die Anlage V ausfüllen und beifügen. Üben Sie ein Gewerbe aus, so ist für Sie die Anlage G extrem wichtig. Sind Sie anderweitig selbstständig, dann ist für Sie Anlage S maßgebend. Für sonstige Einkünfte wie beispielsweise Renten sollten Sie die Anlage R ausfüllen.
Die Anlage AV
Ausgaben für Ihre Vorsorgeaufwendungen tragen Sie bitte in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, während Sie für Altersvorsorgebeiträge die Anlage AV benötigen. Es gibt auch zusätzliche kostenpflichtige Hilfen, wenn Sie die Steuererklärung nicht selbst ausfüllen können oder sich den Zeitaufwand sparen möchten. Das Wichtigste für die Steuererklärung ist jedoch, dass Sie das ganze Jahr über alle relevanten Belege aufheben. Nur, wenn die Ausgaben ausreichend belegt sind, können Sie mit Ihrer Steuererklärung Geld sparen.